Biodiversität
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JURA Management AG
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Biodiversität

Auffuellung Gruen

Mit dem Abbau der Rohmaterialien in unseren Steinbrüchen und Kiesgruben greifen wir in die Natur ein und verändern temporär die Landschaft. Um den Abbau möglichst naturschonend umzusetzen, arbeiten wir eng mit Behörden und Naturschutzverbänden zusammen. Für jeden Abbaustandort sind Areale und Massnahmen zum Schutz und Erhalt der Biodiversität klar definiert. Zusätzlich schaffen wir neue ökologische Ausgleichsflächen.

In unseren Abbaustellen entstehen Ökosysteme wie Waldstrukturen, Magerwiesen oder Felswände, welche in der Schweiz immer rarer werden. Sie dienen als hervorragende Habitate für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Damit tragen wir aktiv bei, seltene Arten in der Schweiz zu fördern.

Alle unsere Abbaustellen sind für Biodiversität ausgezeichnet

Die Stiftung Natur & Wirtschaft fördert die naturnahe Gestaltung von Firmenarealen, Wohnsiedlungen, Schulanlagen und Kiesabbaustellen. Das national anerkannte Label zeichnet Abbaustellen aus, die durch ihren ökologischen Wert einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Artenvielfalt leisten. Die Areale der JURA Materials bieten aufgrund ihrer naturnahen Lebensräume wichtige Standorte für seltene Tierarten.

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NACHHALTIGE LANDNUTZUNG

Rekultivierung und Renaturierung

Der Abbau der Rohmaterialien für das Herstellen von Zement oder von Beton- und Asphaltprodukten stellt einen temporären Eingriff in die Natur dar. Aus ökologischer Sicht bieten die offenen Flächen sowohl während des Abbaus als auch nach der Rekultivierung einen grossen Wert. Ausserhalb der Abbaustellen unterliegen viele Flächen einer intensiven land- sowie forstwirtschaftlichen Nutzung, wodurch der ökologische Wert beschränkt ist. In unseren Steinbrüchen und Kiesgruben werden Lebensräume geschaffen, die in der freien Natur rar geworden sind. Sie bieten damit Tieren und Pflanzen, welche diese Lebensbedingungen benötigen, ein passendes Habitat. Beispielsweise werden Gelbbauchunken und Kreuzkröten von den zahlreichen, flachen, temporären Gewässern, welche in den Abbaugebieten bewusst oder unbewusst geschaffen werden, regelrecht angezogen.

Wir planen ökologische Begleitmassnahmen intensiv und gezielt. Bei der Umsetzung stellen wir sicher, dass sowohl die Abbautätigkeiten als auch der Amphibien- und Reptilienschutz parallel stattfinden können. Diese Massnahmen gehen oft weiter, als es das Gesetz in Bezug auf ökologische Ausgleichsmassnahmen vorschreibt. Die Massnahmen führen wir bis zum Abschluss der Renaturierungs- und Rekultivierungsarbeiten fort. Bereits beim Erteilen der Abbaubewilligung wird schriftlich geregelt, wie der Endzustand inkl. bleibende ökologische Ausgleichsmassnahmen in den jeweiligen Abbaustellen gestaltet wird. Verstummt der Baumaschinenlärm endgültig, werden die Gebiete somit der Natur und dem Menschen mit einem ökologischen Mehrwert wieder zurückgegeben.

  • Geburtshelferkröte (Glögglifrosch) Männchen
  • Rekultivierung des ehemaligen Abbaugebietes Oberegg
  • Obstbaumplantage im Frühling
  • Rekultivierung
  • Geburtshelferkröte (Glögglifrosch) Männchen
  • Rekultivierung des ehemaligen Abbaugebietes Oberegg
  • Obstbaumplantage im Frühling
  • Rekultivierung
fskb

"VIELE KIESGRUBEN UND STEINBRÜCHE GELTEN HEUTE ALS DIE NATUROASEN IN DER VON INDUSTRIE, BESIEDLUNG UND LANDWIRTSCHAFT GEPRÄGTEN LANDSCHAFT. NACH ABBAUENDE WERDEN KIESGRUBEN UND STEINBRÜCHE IN DER REGEL WIEDER AUFGEFÜLLT, REKULTIVIERT UND GUT IN DIE LANDSCHAFT EINGEGLIEDERT."

www.fskb.ch